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Bitte beachten Sie: Für die Erteilung von Unterricht in allen Sparten des Pferdesports müssen die Ausbildungskräfte im Besitz einer gültigen Ausbilderlizenz des BFV´s sein. Jeder Ausbilder ist verpflichtet, diese selbst nachzuweisen. Auf der HP des BFV´s werden nur anerkannte Ausbildungskräfte mit aktiver Ausbilderlizenz geführt. (siehe ÖAPO: Ausbildungsregulativ Durchführungsbestimmungen § 110)